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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unser Angebot ist in jedem Falle freibleibend, falls nicht anders vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung zustande.

3. Vor Montagebeginn hat der Auftraggeber die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Arbeiten ohne Schwierigkeiten ausgeführt werden können, d.h. es muss genügend Platz zur Lagerung des Materials während des Auf- bzw. Abbaus vorhanden sein und das Terrain muss einen festen Untergrund haben.

4. Ist zum Aufstellen der Bühne eine Anmeldung oder eine Erlaubnis einer Behörde bzw. eine Einwilligung eines benachbarten Grundbesitzers erforderlich, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Voraussetzungen vor Montagebeginn ordnungsgemäß erfüllt sind.

5. Aufbau, Abbau, sowie jegliche Änderungen an Aufbauten oder Equipment, ganz oder in Teilen, sind grundsätzlich verboten und dürfen nur von unseren Technikern vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden, falls dadurch ein Schaden entsteht, gerichtlich verfolgt.

6. Arbeiten, die nicht vorher vereinbart wurden, können zu Mehrkosten führen, die dann zu Lasten des Auftraggebers durchgeführt werden.

7. Vor dem Abbau sind die Aufbauten von Verunreinigungen zu säubern.

8. Ein Wasseranschluss muss von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden um Ballasttanks zu füllen. (Je nach Wetterlage und Windstärke)

9. Ab Windstärke 7 müssen Aufbauten für jeglichen Zutritt gesperrt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns sofort über die Ihnen bekannte Notdienstnummer zu Informieren.

10. Ab Windstärke 6 müssen Seitenteile und Rückwand abgenommen werden.

11. Bei Schneefall sind die Aufbauten sofort abzubauen, bzw. die Dachplane abzunehmen.

12. Die Belastung der Bühnenpodeste darf max. 600 kg/m² betragen. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass dieses nicht überschritten wird.

13. Die Benutzung der Bühne ist auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte die Bühne nicht betreten dürfen.

14. Bei Veranstaltungen über mehrere Tage ist zu den Zeiten, an denen keine Veranstaltungen stattfinden, ein Sicherheitsdienst oder (Nacht-) Wache zu stellen.

15. Bei Schäden, die während Veranstaltungen an den Aufbauten entstehen, haftet der Auftraggeber.

16. Die Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

17. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, den Beginn des Mietverhältnisses, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen nicht von uns zu vertretende Umstände gleich, die uns die Gestellung des Materials wesentlich erschweren, bzw. unmöglich machen.
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